Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landesarbeitsgericht Köln, 9 Ta 24/08

Datum:
30.01.2008
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
9. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
9 Ta 24/08
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2008:0130.9TA24.08.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 10 Ca 2455/07
Schlagworte:
Prozesskostenhilfe - Hinweispflicht - Zustellung einer fristgebundenen Auflage
Normen:
§ 117 ZPO, § 329 Abs. 2 S. 2 ZPO
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

1. Erinnert der Antragsteller das Gericht daran, über sein PKH-Gesuch zu entscheiden, so entspricht es nicht dem Gebot der prozessualen Fairness, eine sofortige Entscheidung ohne Angaben von Gründen zu verweigern und sodann erst nach Instanzende auf einen nicht mehr behebbaren Mangel des Gesuchs hinzuweisen, der zur Zurückweisung des Gesuchs führen muss.

2. Eine Aufforderung, die formgerechnete Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse (§ 117 Abs. 2, 3 ZPO) binnen einer bestimmten Frist einzureichen, ist förmlich zuzustellen

 
Tenor:

1. Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 7. Dezember 2007

- 10 Ca 2455/07 – aufgehoben.

2. Das Prozesskostenhilfegesuch wird zur erneuten Entscheidung an das Arbeitsgericht Köln zurückverwiesen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank