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Landesarbeitsgericht Köln, 9 Sa 570/08

Datum:
03.09.2008
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
9. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
9 Sa 570/08
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2008:0903.9SA570.08.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Bonn, 5 Ca 2541/07
Schlagworte:
Schadensersatz; Täuschung; Wegfall des Arbeitsplatzes
Normen:
§ 280 BGB
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

1. Verlangt ein Arbeitnehmer Schadensersatz mit der Begründung, er sei von dem Arbeitgeber über den Wegfall seines Arbeitsplatzes getäuscht und dadurch zum Abschluss eines Aufhebungsvertrages bestimmt worden, so hat er im Einzelnen darzulegen, inwiefern nach seinem Ausscheiden ein anderer Arbeitnehmer an seinem früheren Arbeitsplatz dieselben Aufgaben wahrnimmt.

2. Zur Verwirkung eines solchen Schadensersatzanspruchs.

 
Tenor:

1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 16. Januar 2008

– 5 Ca 2541/07 – wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

2. Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.

 
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