Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landesarbeitsgericht Köln, 9 Sa 1576/07

Datum:
06.05.2008
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
9.Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
9 Sa 1576/07
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2008:0506.9SA1576.07.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 10 Ca 1040/07
Schlagworte:
Leistungsbescheid - Pensionssicherungsverein
Normen:
§ 9 Abs. 1 BetrAVG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

1. Die Mitteilung des Pensionssicherungsvereins (PSV) nach § 9 Abs. 1 BetrAVG stellt weder einen öffentlich-rechtlichen Verwaltungsakt noch ein (privatrechtliches) konstitutives oder deklaratorisches Schuldanerkenntnis dar.

2. Ein Schadensersatzanspruch gegen den PSV aufgrund eines unrichtigen Leistungsbescheides kommt ausnahmsweise in Betracht, wenn

a. der Bescheid auf einer – nicht notwendig schuldhaft – falschen Einschätzung

der Rechtslage durch den PSV beruht,

b. der Versorgungsberechtigte den Sachverhalt wahrheitsgemäß und vollständig

mitgeteilt hat,

c. der Empfänger des Leistungsbescheides im Vertrauen auf dessen Richtigkeit

Vermögensdispositionen getroffen oder zu treffen unterlassen hat, die er nicht

mehr oder nur unter unzumutbaren Nachteilen rückgängig machen kann.

 
Tenor:

1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 17. Oktober 2007

– 10 Ca 1040/07 – wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

2. Die Revision gegen dieses Urteil wird zugelassen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank