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Landesarbeitsgericht Köln, 9 Sa 1428/08

Datum:
29.12.2008
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
9. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
9 Sa 1428/08
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2008:1229.9SA1428.08.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Aachen, 4 Ca 3269/08
Schlagworte:
Kündigung - verhaltensbedingt - Arbeitsverweigerung
Normen:
§ 1 Abs. 2 KSchG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Verweigert es ein Arbeitnehmer mit der Erklärung, er sei doch kein Lehrer, einen neu eingestellten Arbeitnehmer an einer Maschine einzuarbeiten, so kann dies nach vorheriger Abmahnung eine ordentliche Kündigung rechtfertigen, auch wenn der neu eingestellte Arbeitnehmer den zuvor aus verhaltensbedingten Gründen entlassenen Sohn des mit der Einarbeitung beauftragen Arbeitnehmers ersetzen soll.

 
Tenor:

Der Antrag des Klägers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die beabsichtigte Berufung gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom

4. November 2008 – 4 Ca 3269/08 – wird zurückgewiesen.

 
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