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Landesarbeitsgericht Köln, 9 Sa 1170/07

Datum:
08.01.2008
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
9. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
9 Sa 1170/07
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2008:0108.9SA1170.07.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Bonn, 4 Ca 94/07
Schlagworte:
Schuldanerkenntnis - deklaratorisches
Normen:
§ 311 BGB
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

1. Erteilt ein Arbeitnehmer auf Aufforderung des Arbeitgebers über seinen Bonusanspruch eine Rechnung in Höhe des vom Arbeitgeber zugestandenen Betrages, so kann damit ein deklaratorischer Schuldanerkennungsvertrag zustande gekommen sein.

2. Dieses Schuldanerkenntnis umfasst nicht die ohnehin nicht disponible Art der Vergütung als Werklohn bzw. Entgelt aus Geschäftsbesorgung oder als Arbeitseinkommen.

 
Tenor:

1. Unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 27.06.2007

– 4 Ca 94/07 – wie folgt abgeändert und der Tenor neu gefasst:

a) Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger

EUR 55.384,60 brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.11.2005 zu zahlen.

b) Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

1. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

2. Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.

 
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