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Landesarbeitsgericht Köln, 7 Ta 354/07

Datum:
07.02.2008
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 Ta 354/07
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2008:0207.7TA354.07.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Aachen, 9 Ca 1262/07
Schlagworte:
Rechtsweg; Arbeitsgerichtsbarkeit; vermögenswirksame Leistungen
Normen:
§ 2 Abs. 1 Nr. 4 a ArbGG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Für die Klage eines ehemaligen Arbeitgebers auf Rückzahlung von vermögenswirksamen Leistungen, die irrtümlich über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus gewährt wurden, ist gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 4 a ArbGG der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten eröffnet.

 
Tenor:

Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Zuständigkeitsbeschluss des Arbeitsgerichts Aachen vom 17.10.2007 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

 
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