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Landesarbeitsgericht Köln, 7 Ta 270/07

Datum:
14.08.2008
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 Ta 270/07
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2008:0814.7TA270.07.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 10 Ca 3174/07
Schlagworte:
PKH, Arbeitnehmerfreibetrag, Werbungskosten, Jobticket, Fahrten von der Wohnung zur Arbeitsstätte
Normen:
§§ 115 I 3 ZPO, 82 II Nr. 4 SGB XII
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Absetzbeträge gemäß § 115 I 3 Nr. 1 a) und Nr. 1 b) ZPO sind nicht aufeinander anzurechnen. Deshalb sind z. B. Kosten für ein Jobticket oder für Fahrten von der Wohnung zur Arbeitsstätte als Werbungskosten zusätzlich zu dem pauschalen Erwerbstätigenfreibetrag zu berücksichtigen.

 
Tenor:

Auf die Beschwerde der Klägerin hin wird der PKH-Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 28.06.2007 in der Fassung des Nichtabhilfebeschlusses vom 30.08.2007 dahingehend abgeändert, dass der Klägerin ratenfreie PKH – zu ansonsten unveränderten Bedingungen – bewilligt wird.

 
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