Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landesarbeitsgericht Köln, 7 TaBV 6/08

Datum:
14.05.2008
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 TaBV 6/08
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2008:0514.7TABV6.08.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 11 BV 49/07
Normen:
§§ 103 BetrVG, 626 BGB
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

1. Bei der Verdachtskündigung sind an die Dringlichkeit des Tatverdachts strenge Anforderungen zu stellen. Der Verdacht muss so dringlich sein, dass der Grad der Wahrscheinlichkeit der vermuteten Tatbegehung nur geringfügig hinter dem Grad der Gewissheit bei der Tatkündigung zurückbleibt.

2. Die Anhörung des Arbeitnehmers vor einer Verdachtskündigung muss sich gerade auf diejenigen Verdachtsmomente beziehen, die für den Kündigungsentschluss des Arbeitgebers ausschlaggebend sind. Lagen diese bei einer ersten Anhörung noch nicht vor, ist erneut anzuhören.

3. Zu den Voraussetzungen einer außerordentlichen Kündigung wegen des Verdachts vorsätzlich falscher Arbeitszeitaufzeichnungen durch ein freigestelltes Betriebsratsmitglied.

 
Tenor:

Die Beschwerde der Antragstellerin/Beteiligten zu 1) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 30.10.2007 in Sachen 11 BV 49/07 wird zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank