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Landesarbeitsgericht Köln, 7 Sa 816/08

Datum:
18.12.2008
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
7.Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 Sa 816/08
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2008:1218.7SA816.08.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 1 Ca 10826/07
Schlagworte:
Altersteilzeit; Aufstockungsleistungen; Steuerklassenwechsel; Fürsorgepflicht; Rechtsmissbrauch; Ungleichbehandlung
Normen:
TV-Altersteilzeit
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

1. Ein Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes ist nicht dazu verpflichtet, einen Arbeitnehmer, der sich für den Abschluss eines Altersteilzeitvertrages interessiert, darüber zu beraten, welche Steuerklasse in diesem Fall für ihn am günstigsten wäre.

2. Dies gilt umso mehr, als der Rechtsprechung des BAG zu folgen ist, wonach sich ein Arbeitnehmer rechtsmissbräuchlich verhält, der einen Steuerklassenwechsel ausschließlich deshalb vornimmt, um von seinem Arbeitgeber während der Laufzeit eines Altersteilzeitvertrages höhere Aufstockungsleistungen zu erlangen (vgl. BAG v. 9.9.2003, AP Nr. 2 zu § 4 ATG).

 
Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 16.05.2008 in Sachen 1 Ca 10826/07 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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