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Landesarbeitsgericht Köln, 7 Sa 786/08

Datum:
06.11.2008
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 Sa 786/08
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2008:1106.7SA786.08.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 16 Ca 6848/07
Schlagworte:
Rücknahme einer Kündigung; Interessenabwägung; Zumutbarkeit; Hausverbot; Beweislast; Auflösungsantrag des Arbeitnehmers
Normen:
§ 626 BGB; § 9 KSchG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

1.) Nimmt ein Arbeitgeber nach anwaltlicher Beratung eine streitige Kündigung aus freien Stücken zurück, bietet dem Arbeitnehmer an, das Arbeitsverhältnis "als ungekündigt und ununterbrochen" fortzusetzen und fordert ihn zugleich auf, die Arbeit am nächsten Arbeitstag wieder aufzunehmen, dokumentiert er damit in aller Deutlichkeit, dass er auch in Kenntnis seiner früher vorgebrachten Kündigungsgründe die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses für zumutbar hält.

2.) Zu den Voraussetzungen eines arbeitnehmerseitigen Auflösungsantrags.

 
Tenor:

Die Berufung des Klägers und die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 22.01.2008 in Sachen 16 Ca 6848/07 werden zurückgewiesen.

Von den Kosten der Berufungsinstanz haben die Beklagte 2/3, der Kläger 1/3 zu tragen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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