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Landesarbeitsgericht Köln, 7 Sa 3/08

Datum:
25.06.2008
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 Sa 3/08
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2008:0625.7SA3.08.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 3 Ca 4632/06
Schlagworte:
Zurückverweisung im arbeitsgerichtlichen Berufungsverfahren; Teilurteil; Gehaltsabrechnung
Normen:
§ 68 ArbGGM; §§ 301, 538 Abs. 2 ZPO; § 108 GewO
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

1. § 68 ArbGG ist lex specialis zu § 538 Abs. 2 Nr. 1 ZPO, lässt die übrigen Zurückverweisungstatbestände des § 538 Abs. 2 ZPO, insbesondere § 538 Abs. 2 Nr. 7 ZPO, aber unberührt.

2. Ein Klageantrag, Gehaltsabrechnungen "unter Berücksichtigung eines Bruttoeinkommens von 5.000,-- €" zu erteilen, ist hinsichtlich des vorgegebenen Betrages nicht teilbar. Eine Gehaltsabrechnung über einen Betrag von 2.000,-- € brutto stellt im Vergleich dazu nicht lediglich ein Minus, sondern ein Aliud dar. Es kann dabei dahinstehen, ob ein Klagebegehren solchen Inhalts überhaupt zulässig ist.

 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten hin wird das Teilurteil des Arbeitsgerichts Köln vom 15.08.2007 in Sachen 3 Ca 4632/06 aufgehoben.

Der Rechtsstreit wird zur weiteren Verhandlung und Entscheidung an das Arbeitsgericht Köln zurückverwiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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