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Landesarbeitsgericht Köln, 7 Sa 313/08

Datum:
25.09.2008
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 Sa 313/08
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2008:0925.7SA313.08.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Siegburg, 2 Ca 2268/07
Schlagworte:
Verdachtskündigung; Tatkündigung; Nachschieben von Kündigungsgründen; Schmiergeldzahlungen
Normen:
§ 626 BGB; § 229 StGB
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Lässt sich ein Arbeitnehmer für Druckaufträge, die er namens seines Arbeitgebers an eine Druckerei zu vergeben hat, über Jahre hinweg heimlich Schmiergelder in Höhe von 5 % der jeweiligen Auftragssumme versprechen und auszahlen, so rechtfertigt dies auch ohne einschlägige Abmahnung eine außerordentliche Kündigung.

 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten hin wird das Teilurteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 16.01.2008 abgeändert:

Der Feststellungsantrag, betreffend die Kündigung der Beklagten vom 16.11.2007, wird abgewiesen.

Die Kosten des vorliegenden Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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