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Landesarbeitsgericht Köln, 7 Sa 206/08

Datum:
06.08.2008
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 Sa 206/08
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2008:0806.7SA206.08.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 14 Ca 1692/07
Schlagworte:
Einkünfte aus selbständiger Arbeit
Normen:
§ 3 TV über den Sozial- und Bestandsschutz freier Mitarbeiter des WDR
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Einkünfte aus selbständiger Arbeit im Sinne von § 3 Abs. 1 S. 2 des Tarifvertrages über den Sozial- und Bestandsschutz freier Mitarbeiter des WDR vom 1.4.2002 sind trotz des auf § 2 Abs. 2 Nr. 1 EStG hinweisenden Klammerzusatzes nicht im einkommenssteuerrechtlichen Sinne zu definieren. Vielmehr fallen darunter alle Einnahmen, die der Beschäftigte aus der Verwertung einer freiberuflichen bzw. selbständigen Arbeitstätigkeit erzielt, einschließlich der darauf entfallenden Umsatzsteuer, jedoch ohne Hinzurechnung betriebswirtschaftlicher Positionen wie z. B. Erlösen aus Anlageverkäufen, aber auch ohne Abzug von Abschreibungen, Buchwertberichtigungen, Aufwendungen und Kosten.

 
Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 25.09.2007 in Sachen

14 Ca 1692/07 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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