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Landesarbeitsgericht Köln, 7 Sa 1404/07

Datum:
07.05.2008
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 Sa 1404/07
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2008:0507.7SA1404.07.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 1 Ca 4583/07
Schlagworte:
Schmerzensgeld; Mobbing; Pilot
Normen:
§ 823 BGB
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

1. Ein Schmerzensgeldanspruch wegen Mobbinghandlungen kommt nur in Betracht, wenn der Schädiger die Rechtsgüter des Betroffenen systematisch und zielgerichtet mit einiger Intensität und Dauer verletzt.

2. Beschwert sich der Copilot einer Passagiermaschine in seinem flight report darüber , dass ihn der Flugkapitän während des Fluges im Cockpit fortwährend verbal herabgewürdigt und schließlich sogar noch körperlich bedroht habe, liegt darin ein Vorgang, der die Flugsicherheit tangiert und daher die Fluggesellschaft zum Eingreifen veranlassen muss.

3. Ergreift die Fluggesellschaft daraufhin, obwohl der Flugkapitän die Vorwürfe bestritten hat, eine objektive Aufklärung aber nicht mehr möglich ist, Sanktionen gegenüber diesem (vorübergehende Suspendierung vom Flugbetrieb, später Beiordnung von Piloten mit Trainingslizenz als Copiloten), die dieser als ehrverletzend empfindet, liegen darin keine zum Schadensersatz verpflichtenden Mobbinghandlungen, auch wenn die Sanktionen das Maß des unbedingt Erforderlichen überschreiten.

 
Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 20.09.2007 in Sachen

1 Ca 4583/07 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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