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Landesarbeitsgericht Köln, 7 Sa 1027/07

Datum:
23.01.2008
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
7.Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 Sa 1027/07
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2008:0123.7SA1027.07.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 22 Ca 234/07
Schlagworte:
außerordentliche Kündigung; Diebstahl; Kündigungsvollmacht; Personaldezernentin; Beweiswürdigung; Selbstbedienungsmentalität
Normen:
§§ 174, 626 I und II BGB
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

1) Ein Hausmeister, der seinem Arbeitgeber gehörende wertvolle Einrichtungsgegenstände einer stillgelegten Kantinenküche unerlaubt auf eigene Rechnung an Dritte verkauft, kann sich nicht erfolgreich damit entlasten, dass in dem Betrieb unter Kollegen wie Vorgesetzten eine weitverbreitete „Selbstbedienungsmentalität“ geherrscht habe.

2) Bei einem typischerweise mit Kündigungsvollmacht ausgestatteten Funktionsträger (hier: gewählte Personaldezernentin eines Landschaftsverbandes) liegt bereits in der Übertragung des Amtes eine Bekanntgabe der Bevollmächtigung i. S. v. § 174 Satz 2 BGB. Es kommt dabei nicht darauf an, ob jeder Arbeitnehmer konkret über die Übernahme des Amtes durch eine bestimmte Person informiert wird.

 
Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 12.07.2007 in Sachen

22 Ca 234/07 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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