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Landesarbeitsgericht Köln, 7 SaGa 15/07

Datum:
16.01.2008
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 SaGa 15/07
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2008:0116.7SAGA15.07.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Bonn, 2 Ga 40/07
Schlagworte:
Einstweilige Verfügung; Versetzung; Postzusteller; schwerbehindeter Mensch
Normen:
§ 315 Abs. 1 BGB; § 81 Abs. 4 SGB IX
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

1. Hat der eigene Dienstarzt des Arbeitgebers dem Arbeitnehmer aus in dessen Behinderung liegenden Gründen untersagt, dienstliche Kraftfahrzeuge zu führen, so muss der Arbeitgeber davon ausgehen, dass der Arbeitnehmer auch den täglichen Weg von der Wohnung zur Arbeitsstätte nicht als Autofahrer zurücklegen kann.

2. Es widerspricht billigem Ermessen i. S. v. § 315 Abs. 1 BGB und verstößt gegen § 81 Abs. 4 Ziff. 4 SGB IX, einen aufgrund seiner Behinderung in der Bewegungsfähigkeit eingeschränkten Postzusteller in einen Zustellbezirk zu versetzen, den dieser unter Benutzung eines Fahrrades und öffentlicher Verkehrsmittel nur mit einem Zeitaufwand von 1,5 (montags - freitags) bis 2 (samstags) Stunden für die einfache Wegstrecke erreichen kann.

 
Tenor:

Die Berufung der Verfügungsbeklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 13.07.2007 in Sachen 2 Ga 40/07 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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