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Landesarbeitsgericht Köln, 6 Sa 1354/07

Datum:
17.01.2008
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
6. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 Sa 1354/07
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2008:0117.6SA1354.07.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Bonn, 4 Ca 269/07
Schlagworte:
Grundrechtskollision; Koalitionspluralität; Unterlassungsanspruch
Normen:
Art. 9 Abs. 3 GG, §§ 823, 1004 BGB
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Mit Rücksicht auf den durch Art. 9 Abs. 3 Satz 1 GG gewährleisteten Koalitionspluralismus kann nicht jede Maßnahme, die sich faktisch als Behinderung der Tätigkeit einer konkurrierenden Koalition darstellt (hier: Umsetzung einer Sondervereinbarung zugunsten der Mitglieder einer Gewerkschaft), durch einen Unterlassungsanspruch verhindert werden. Das Abwehrrecht der einen Gewerkschaft geht dem Betätigungsrecht der anderen Gewerkschaft nicht zwingend vor.

 
Tenor:

1. Die Berufung des Klägers gegen das am 15.08.2007 verkündete Urteil des Arbeitsgerichts Bonn - 4 Ca 269/07 - wird zurückgewiesen.

2. Die Kosten der Berufung trägt der Kläger.

3. Die Revision wird zugelassen.

 
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