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Landesarbeitsgericht Köln, 6 Sa 1281/07

Datum:
24.01.2008
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
6. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 Sa 1281/07
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2008:0124.6SA1281.07.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 2 Ca 7885/06
Schlagworte:
Versetzungsklausel; Inhaltskontrolle; Änderungsschutz
Normen:
§§ 307 Abs. 2 BGB; 1, 2 KSchG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Eine Versetzungsklausel, die erheblich von dem Grundgedanken des arbeitsrechtlichen Inhaltsschutzes nach Maßgabe des § 2 KSchG abweicht (hier: Zuweisungsmöglichkeit einer anderen als der vertraglich vereinbarten Tätigkeit), benachteiligt den Arbeitnehmer unangemessen und ist daher nach § 307 BGB unwirksam.

 
Tenor:

1. Die Berufung der Beklagten gegen das am 14.09.2007 verkündete Urteil des Arbeitsgerichts Köln – 2 Ca 7885/06 – wird zurückgewiesen.

2. Die Beklagte trägt die Kosten der Berufung.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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