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Landesarbeitsgericht Köln, 5 Ta 240/08

Datum:
09.09.2008
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
5. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
5 Ta 240/08
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2008:0909.5TA240.08.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Bonn, 5 Ca 116/08
Schlagworte:
Nachträgliche Einschränkung der Prozesskostenhilfebewilligung
Normen:
§ 121 Abs. 3 ZPO
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Es ist unzulässig, einen Prozesskostenhilfebeschluss, der ohne Einschränkungen ergangen ist, nachträglich dahingehend einzuschränken, dass die Beiordnung eines Anwalts nur zu den Bedingungen eines im Gerichtsbezirk ansässigen Anwalts erfolge.

 
Tenor:

Auf die sofortige Beschwerde der Klägerseite wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Bonn vom 17.07.2008 aufgehoben.

 
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