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Landesarbeitsgericht Köln, 5 Sa 969/08

Datum:
03.11.2008
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
5. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 Sa 969/08
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2008:1103.5SA969.08.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 5 Ca 141/08
Schlagworte:
Weisungsrecht
Normen:
§ 106 GewO
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

1. Die Ausübung des Weisungsrechts muss sich gemäß § 106 GewO im Rahmen billigen Ermessens halten.

2. Dagegen wird nicht verstoßen, wenn ein Arbeitgeber nach Durchführung einer betrieblichen Organisationsuntersuchung einen neuen Aufgabenzuschnitt vornimmt und unter Aufrechterhaltung der Vergütung die Aufgaben unter Beachtung der Eingruppierungsvorgaben anders verteilt.

 
Tenor:

1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 25.04.2008 – 5 Ca 141/08 – wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

2. Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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