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Landesarbeitsgericht Köln, 5 Sa 447/08

Datum:
07.07.2008
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
5. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 Sa 447/08
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2008:0707.5SA447.08.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Bonn, 5 Ca 1818/07
Schlagworte:
Auslegung von Nutzungsverträgen zwischen Krankenhaus und angestelltem Arzt
Normen:
§ 157 BGB
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

1. Bei der Auslegung von Verträgen kommt der gelebten Vertragspraxis der Parteien als Ausdruck des Parteiwillens eine erhebliche Bedeutung zu.

2. Haben die Parteien einer Nutzungsvereinbarung zwischen Krankenhaus und angestelltem Arzt über mehrere Jahre hinweg einvernehmlich eine bestimmte Abrechnungsweise praktiziert, kommt hierin das von den Parteien Gewollte zum Ausdruck, so dass der Arbeitgeber nicht einseitig zu einer für den Arbeitnehmer ungünstigen Abrechnungsweise übergehen kann.

 
Tenor:

1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des ArbeitsgerichtsBonn vom 10.10.2007 – 5 Ca 1818/07 EU – wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

2. Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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