Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landesarbeitsgericht Köln, 5 Sa 446/08

Datum:
04.08.2008
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
5. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 Sa 446/08
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2008:0804.5SA446.08.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 22 Ca 2383/07
Schlagworte:
Eingruppierung
Normen:
KAVO
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Es liegt keine Neueingruppierung im Sinne der Anlage 5 b zur KAVO, sondern das Wiederaufleben einer ursprünglichen Eingruppierung vor, wenn eine Erzieherin vorübergehend infolge eines Personalüberhangs als Erziehungshelferin beschäftigt und vergütet wird, mit der Option, auf der nächsten frei werdenden Stelle wieder als Erzieherin eingesetzt zu werden.

 
Tenor:

Das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 10.01.2008 – 22 Ca 2382/07 – wird teilweise abgeändert:

1. Es wird festgestellt, dass die Klägerin mit Wirkung vom 01.01.2006 in die Entgeltgruppe 8 der Anlage 5 zur KAVO einzugruppieren ist.

2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank