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Landesarbeitsgericht Köln, 5 Sa 438/08

Datum:
23.06.2008
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
5. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 Sa 438/08
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2008:0623.5SA438.08.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 6 Ca 3403/07
Schlagworte:
Teilweise Anrechnung der Sozialversicherungsrente auf das betriebliche Ruhegeld
Normen:
§ 2 Abs. 5 BetrAVG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Sehen Ruhegeldrichtlinien vor, dass das betriebliche Ruhegeld um die hälftige, dem Arbeitnehmer zustehende Sozialversicherungsrente vermindert werden soll, so ist bei einem Arbeitnehmer, der vor Erreichen der Regelaltersgrenze in den Ruhestand tritt, die Hälfte der tatsächlich gezahlten Sozialversicherungsrente, nicht hingegen die Hälfte der fiktiven Sozialversicherungsrente, die der Arbeitnehmer bei Erreichen der Regelaltersgrenze erzielt hätte, von dem betrieblichen Ruhegeld abzuziehen.

 
Tenor:

Das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 13.12.2007

– 6 Ca 3403/07 wird abgeändert:

1. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, die Anrechnung von Sozialversicherungsrenten zur Ermittlung der dem Kläger ab dem 01.05.2005 zu gewährenden Betriebsrentenleistungen auf 50 % der ihm tatsächlich gewährten Sozialversicherungsrente zu beschränken.

2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3. Die Revision wird zugelassen.

 
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