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Landesarbeitsgericht Köln, 5 Sa 423/08

Datum:
09.06.2008
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
5. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 Sa 423/08
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2008:0609.5SA423.08.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Bonn, 1 Ca 293/07
Schlagworte:
Dienstliche Beurteilung
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

1. Dienstliche Beurteilungen sind gerichtlich nur beschränkt überprüfbar im Hinblick darauf, ob allgemeine Beurteilungsmaßstäbe beachtet, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt und ein fehlerfreies Verfahren eingehalten worden ist (im Anschluss an BAG, Urteil vom 24.01.2007 – 4 AZR 629/06).

2. Bei der Überprüfung gilt eine abgestufte Darlegungs- und Beweislast. Zunächst ist es Sache des Arbeitnehmers, Indizien für eine fehlerhafte Beurteilung vorzutragen. Alsdann obliegt es dem Arbeitgeber, vorzutragen, aus welchen Gründen die angegriffene Beurteilung vorgenommen wurde.

 
Tenor:

1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 06.09.2007 – 1 Ca 293/07 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

2. Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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