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Landesarbeitsgericht Köln, 5 Sa 415/08

Datum:
07.04.2008
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
5. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 Sa 415/08
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2008:0407.5SA415.08.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 15 Ca 9778/06
Schlagworte:
Annahmeverzug, Rückzahlung Weihnachtsgeld
Normen:
§§ 615, 296 BGB
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

1. Diktiert ein Arbeitgeber in Anwesenheit des Arbeitnehmers eine fristlose Kündigung, ist ein weiteres Arbeitsangebot des Arbeitnehmers gemäß § 296 BGB entbehrlich.

2. Eine Rückzahlungsverpflichtung für ein Weihnachtsgeld kann nur bei einer Weihnachtsgeldzahlung unter Einhaltung der steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften entstehen. Mit einer „Schwarzgeldabrede“, mit der rechtswidrig Steuern und Sozialversicherungsabgaben verkürzt werden, kann keine Bindungswirkung herbeigeführt werden.

 
Tenor:

1. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 30.08.2007 – 15 Ca 9778/06 – wird unter Abweisung der in der Berufungsinstanz gestellten Widerklage kostenpflichtig zurückgewiesen.

2. Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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