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Landesarbeitsgericht Köln, 5 Sa 412/08

Datum:
23.06.2008
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
5.Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 Sa 412/08
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2008:0623.5SA412.08.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 7 Ca 9099/06
Schlagworte:
Mitbestimmungspflichtigkeit einer Versetzung
Normen:
§ 95 Abs. 3 Satz 2 BetrVG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Ist ein Arbeitnehmer in der Vergangenheit ganz überwiegend an einem Arbeitsplatz eingesetzt worden, ist eine Versetzung auf einen Arbeitsplatz mit ständig wechselnden Einsatzstellen mitbestimmungspflichtig.

 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 30.05.2007 – 7 Ca 9099/07- teilweise abgeändert:

1. Es wird festgestellt, dass der Kläger nicht verpflichtet ist, den Versetzungen in den Schreiben vom 05.09.2006 und 18.10.2006 Folge zu leisten.

2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3. Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger und der Beklagten je zur Hälfte auferlegt.

4. Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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