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Landesarbeitsgericht Köln, 4 Sa 1585/07

Datum:
14.03.2008
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
4. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 Sa 1585/07
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2008:0314.4SA1585.07.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Bonn, 2 Ca 2944/06
Schlagworte:
Nichteheliche Lebensgemeinschaft, Arbeitsverhältnis
Normen:
§ 611 BGB
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Vereinbaren Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft ein Arbeitsverhältnis, so ist durch Auslegung des Verhaltens der Parteien zu ermitteln, wie weit eine von der Lebensgemeinschaft zu trennende separate Rechtsbeziehung eines Arbeitsverhältnisses reichen soll und den Grundsatz der Nichtausgleichung innerhalb der Lebensgemeinschaft verdrängen soll.

Dieses kann dazu führen, dass lange Zeit nicht ausgezahlte Nettobeträge des abgerechneten Arbeitslohns bei Ende der Lebensgemeinschaft nicht nachgefordert werden können.

 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 17.10.2007 – 2 Ca 2944/06 EU – unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

1. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger Auskunft darüber zu erteilen, wohin die vermögenswirksamen Leistungen, die in den Brutto-/Netto-Abrechnungen des Klägers ausgewiesen sind, im Zeitraum von Dezember 2003 bis Januar 2006 abgeführt wurden.

2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3. Von den erstinstanzlichen Kosten des Rechtsstreits und den Kosten des Berufungsverfahrens 4 Sa 1585/07 haben der Kläger 95 % und die Beklagte 5 % zu tragen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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