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Landesarbeitsgericht Köln, 3 Sa 1238/07

Datum:
13.02.2008
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
3. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 Sa 1238/07
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2008:0213.3SA1238.07.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 9 Ca 4408/06
Schlagworte:
Austauschkündigung, Aufgabenverlagerung
Normen:
§ 1 KSchG, § 9 KSchG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Fällt die Tätigkeit eines Arbeitnehmers im Rahmen einer betrieblichen Umorganisation nicht weg, sondern sie wird lediglich verlagert und anschließend von einem neu eingestellten Arbeitnehmer ausgeübt, so ist die betriebsbedingte Kündigung des Arbeitnehmers als sog. Austauschkündigung rechtsunwirksam.

 
Tenor:

1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 01.08.2007 – 9 Ca 4408/06 – wird zurückgewiesen.

2. Der Auflösungsantrag der Beklagten wird zurückgewiesen.

3. Die Beklagte hat die Kosten der Berufung zu tragen.

4. Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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