Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landesarbeitsgericht Köln, 2 Sa 681/08

Datum:
27.10.2008
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 Sa 681/08
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2008:1027.2SA681.08.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Bonn, 1 Ca 2250/07
Schlagworte:
Direktionsrecht, außerordentliche Kündigung, Klageerzwingungsverfahren
Normen:
§ 626 BGB
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Die nachhaltige Verfolgung seiner nächsten Vorgesetzten mit einem unbegründeten Klageerzwingungsverfahren kann im Einzelfall, wenn sie der Durchsetzung nicht gegebener arbeitsrechtlicher Ansprüche dient und angesichts der Zeugenaussagen erkennbar nicht erweisliche Straftaten zur Grundlage hat, eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen.

 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 06.03.2008

– Az.: 1 Ca 2250/07 – abgeändert:

Auf den Hilfsantrag wird die Beklagte verurteilt, dem Kläger ein Schlusszeugnis zu erteilen, das sich auf Führung und Leistung erstreckt.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 93 %, die Beklagte zu 7 %.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank