Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landesarbeitsgericht Köln, 10 Ta 43/08

Datum:
19.03.2008
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
10. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
10 Ta 43/08
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2008:0319.10TA43.08.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 2 BV 88/07
Schlagworte:
Streitwert, Zustimmungsersetzungsverfahren, Eingruppierung
Normen:
§§ 23 RVG, 42 IV 2 GKG, 99 BetrVG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Bei der Bestimmung des Gegenstandswerts eines betriebsverfassungsrechtlichen Streits um eine Eingruppierung ist auch der dahinterstehende materiell-rechtliche Streit um die richtige Eingruppierung zu berücksichtigen, was eine Anlehnung an die Wertvorschrift des § 42 IV 2 GKG mit einem Abschlag von 20 % rechtfertigt.

 
Tenor:

Auf die Streitwertbeschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 04.01.2008

– 2 BV 88/07 – aufgehoben und der Gegenstandswert für die anwaltliche Tätigkeit anderweitig auf 21.225,60 € festgesetzt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank