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Landesarbeitsgericht Köln, 10 Sa 1352/07

Datum:
03.04.2008
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
10.Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
10 Sa 1352/07
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2008:0403.10SA1352.07.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Aachen, 2 Ca 3273/06
Schlagworte:
Arbeitszeit, Kinderbetreuung
Normen:
§§ 133, 157 BGB
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Hat der Arbeitgeber in einem Zweischichten-Betrieb einer Arbeitnehmerinn den ausschließlichen Einsatz in der Frühschicht zugestanden, damit sie sich um ihre vormittags betreuten Kinder nachmittags kümmern kann, entfällt der Anspruch auf diesen Einsatz mit dem Wegfall des familiären Grundes. Es bedarf keiner Änderungskündigung, wenn die Zweckbestimmung abrede immanent ist.

 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 26.09.2007 verkündete Urteil des Arbeitsgerichts Aachen

– 2 Ca 3273/06 – abgeändert:

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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