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Landesarbeitsgericht Köln, 9 Ta 223/07

Datum:
30.07.2007
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
9. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
9 Ta 223/07
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2007:0730.9TA223.07.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 9 Ca 5326/07
Schlagworte:
Rechtsweg - Zusammenhangsklage
Normen:
§ 2 Abs. 3 ArbGG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Vermittelt ein Makler für denselben Auftraggeber den Verkauf von Immobilien als weisungsgebundener Arbeitnehmer und freiberuflich den Abschluss von Mietverträgen, so kann der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten nach § 2 Abs. 3 ArbGG für einen Streit aus der Vermittlung von Mietverträgen gegeben sein, wenn eine Streitigkeit über den Verkauf von Immobilien dort bereits anhängig ist oder gleichzeitig anhängig wird.

 
Tenor:

1. Die sofortige Beschwerde des Beklagten gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 13. Juni 2007

- 9 Ca 5326/06 – wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

2. Der Beschwerdewert wird auf EUR 660,00 festgesetzt.

3. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

 
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