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Landesarbeitsgericht Köln, 9 Ta 140/07

Datum:
24.07.2007
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
9. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
9 Ta 140/07
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2007:0724.9TA140.07.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 1 Ca 8154/06
Schlagworte:
Rechtsweg; Rechtsanwalt; Beratervertrag
Normen:
§ 2 Abs. 1 Nr. 3 ArbGG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Wird das Arbeitsverhältnis mit einem angestellten Rechtsanwalt beendet und mit ihm anstelle einer Abfindungsvereinbarung ein separater Mandatierungsvertrag abgeschlossen, wonach er künftig freiberuflich Beratungsleistungen für den bisherigen Arbeitgeber erbringen soll, so ist bei einem Streit um Honoraransprüche aus dem Vertrag die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte nicht gegeben.

 
Tenor:

1. Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 22. Februar 2007 – 1 Ca 8154/06 – wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

2. Beschwerdewert: EUR 1.400,00

3. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

 
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