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Landesarbeitsgericht Köln, 9 Sa 1314/06

Datum:
13.03.2007
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
9. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
9 Sa 1314/06
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2007:0313.9SA1314.06.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Bonn, 4 Ca 1452/06
Schlagworte:
Freistellung; Anrechnung auf Urlaub
Normen:
§ 256 ZPO; § 7 Abs. 1 BUrlG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

1. Zur Zulässigkeit eines Antrags auf Feststellung, dass der Urlaub aus dem Vorjahr nicht durch eine vom Arbeitgeber damals erklärte widerrufliche Freistellung erfüllt ist.

2. Stellt der Arbeitgeber den Arbeitnehmer wegen fehlender Beschäftigungsmöglichkeit vorläufig von der Arbeit frei, so ist er auch bei vorheriger Ankündigung nicht berechtigt, für jeden Freistellungsmonat 1/12 des Jahresurlaubs als gewährten Urlaub anzurechnen.

 
Tenor:

1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 04.10.2006

– 4 Ca 1452/06 – wird kostenpflichtig mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass festgestellt wird, dass der Urlaub der Klägerin aus dem Jahr 2006 nicht durch die Freistellung im Jahr 2006 erfüllt worden ist.

2. Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.

 
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