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Landesarbeitsgericht Köln, 9 Sa 1168/06

Datum:
06.02.2007
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
9. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
9 Sa 1168/06
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2007:0206.9SA1168.06.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 19 Ca 1243/06
Schlagworte:
Eingruppierung; Lehrer; muttersprachlicher Unterricht
Normen:
Eingruppierungserlasse des Kultusministers des Landes NRW vom 20. November 1981 über die Eingruppierung der Lehrerinnen und Lehrer
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Nach dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz hat ein Lehrer griechischer Herkunft, der in seinem Heimatland die volle Lehrbefähigung u. a. für die Muttersprache Griechisch erworben hat, später in Nordrhein-Westfalen auch die Erste Staatsprüfung für das Lehramt abgelegt hat und hier muttersprachlichen Unterricht in Griechisch erteilt, Anspruch auf die Vergütung, die Lehrer mit Lehramtsbefähigung für die Primarstufe erhalten. Eine Einstufung in eine niedrigere Vergütungsgruppe kann weder mit der vorausgesetzten Ausbildung und Lehrbefähigung, noch mit unterschiedlichen Unterrichtsanforderungen gerechtfertigt werden.

 
Tenor:

1. Es wird festgestellt, dass das beklagte Land verpflichtet ist, für die Zeit ab dem 1. April 2004 an den Kläger Vergütung nach der Vergütungsgruppe III BAT zu zahlen nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz aus den Nettodifferenzbeträgen für die Zeit ab dem 1. April 2004 zwischen BAT III und BAT IV a seit dem 20. Februar 2006.

2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt das beklagte Land.

3. Die Revision gegen dieses Urteil wird zugelassen.

 
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