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Landesarbeitsgericht Köln, 9 Sa 1072/06

Datum:
09.01.2007
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
9. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
9 Sa 1072/06
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2007:0109.9SA1072.06.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Bonn, 6 Ca 204/06
Schlagworte:
Betriebsstilllegung; Betriebsübergang; Kündigung
Normen:
§ 1 Abs. 2 KSchG, § 613 a BGB
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Von einer ernsthaften Betriebsstilllegungsabsicht kann nicht ausgegangen werden, wenn wenige Tage nach Ausspruch der Kündigung fast die gesamte Werkstatteinrichtung eines Landmaschinenhändlers an einen angeblich nicht mehr interessierten Konkurrenten veräußert wird, der zudem den wesentlichen Teil der gekündigten Arbeitnehmer einstellt und mit deren Verkaufs- und Servicekompetenz wirbt.

 
Tenor:

1. Das Versäumnisurteil vom 19. Dezember 2006 wird aufrechterhalten.

2. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu 15 % und die Beklagte zu 85 %.

3. Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen

 
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