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Landesarbeitsgericht Köln, 7 Ta 75/07

Datum:
26.06.2007
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 Ta 75/07
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2007:0626.7TA75.07.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Bonn, 10 BV 139/06
Schlagworte:
Streitwert; Beschlussverfahren; Freistellung von BR-Mitgliedern zwecks Teilnahme an Schulungsveranstaltungen; Erstattung von Schulungskosten
Normen:
§§ 37, 40 BetrVG; § 23 RVG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

1. Der Antrag in einem arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren, der darauf gerichtet ist, ein bestimmtes BR-Mitglied während einer bestimmten Zeit für die Teilnahme an einer bestimmten Schulungsveranstaltung „von der beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts freizustellen“, ist vermögensrechtlicher Natur. Der Streitwert entspricht den Vergütungsansprüchen des BR-Mitglieds für die Dauer der Schulungsteilnahme.

2. Erst recht handelt es sich bei der Forderung nach Erstattung der Schulungskosten um eine vermögensrechtliche Streitigkeit.

 
Tenor:

Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin/Beteiligten zu 2) vom 08.03.2007 hin werden der Streitwertbeschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 23.02.2007 und der Nichtabhilfebeschluss vom 14.03.2007 abgeändert:

Der Streitwert für das Beschlussverfahren ArbG Köln 10 BV 139/06 wird auf insgesamt 1.445,-- EUR festgesetzt.

 
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