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Landesarbeitsgericht Köln, 7 Ta 3/07

Datum:
05.07.2007
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
7.Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 Ta 3/07
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2007:0705.7TA3.07.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 7 (22) Ca 9554/06
Schlagworte:
Vergleich; „Abwicklung“ eines Arbeitsverhältnisses; vollstreckbarer Inhalt einer Vergleichsklausel
Normen:
§§ 707, 719, 769 ZPO; § 779 BGB
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Eine Vergleichsformulierung, wonach ein Arbeitsverhältnis „ordnungsgemäß abgewickelt wird" hat keinen vollstreckbaren Inhalt, und zwar auch dann nicht, wenn zugleich festgestellt wird, dass „die monatliche, vertragliche Vergütung x € brutto beträgt". Dies gilt umso mehr, wenn die „Abwicklung“ einen Zeitraum von mehr als einem Jahr umfasst und darin unstreitig Zeiten ohne Entgeltanspruch und Zeiten mit teilweisem Anspruchsübergang auf Dritte enthalten sind.

 
Tenor:

Die sofortige Beschwerde des Beklagten gegen den Einstellungsbeschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 28.11.2006 in der Fassung des Nicht-Abhilfe-Beschlusses vom 02.01.2007 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

 
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