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Landesarbeitsgericht Köln, 7 Ta 320/06

Datum:
05.07.2007
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 Ta 320/06
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2007:0705.7TA320.06.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Bonn, 3 Ca 3598/05
Schlagworte:
PKH; Ratenzahlungsanordnung; Ehegatte; Freibetrag; Mietbelastung
Normen:
§ 115 ZPO
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Unterstellt man entsprechend den Angaben in der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, dass der Ehegatte des PKH-Antragstellers sein gesamtes Netto-Einkommen in Höhe von ca. 500,00 € für die Miete der gemeinsamen Wohnung aufwendet, so ist dem Antragsteller zwar nur der überschießende Betrag der Mietbelastung zuzurechnen. Zugleich kommt ihm aber der volle allgemeine Freibetrag von z. Z. 382,00 € für den Ehegatten zugute.

 
Tenor:

Die Beschwerde der Staatskasse gegen den

PKH-Beschluss des Arbeitsgerichts Bonn vom 18.07.2006, in welchem der Klägerin ratenfreie Prozesskostenhilfe bewilligt wurde, wird zurückgewiesen.

 
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