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Landesarbeitsgericht Köln, 7 Ta 295/07

Datum:
12.11.2007
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 Ta 295/07
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2007:1112.7TA295.07.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Siegburg, 4 Ca 1836/07
Schlagworte:
Streitwert; nachvertragliches Wettbewerbsverbot
Normen:
§ 3 ZPO; §§ 74 ff. HGB
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Streiten die Parteien über die Wirksamkeit eines in den Arbeitsvertrag aufgenommenen nachvertraglichen Wettbewerbsverbots, entspricht der Streitwert der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestentschädigung. Dies gilt jedenfalls immer dann, wenn sich im Einzelfall keine konkreteren Anhaltspunkte für die Streitwertberechnung ergeben.

 
Tenor:

Auf die sofortige Beschwerde des Klägervertreters hin wird der Streitwertbeschluss des Arbeitsgerichts Siegburg vom 14.08.2007 in Sachen 4 Ca 1836/07 G abgeändert:

Der Streitwert für Verfahren und Vergleich wird auf 32.000,00 € festgesetzt.

 
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