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Landesarbeitsgericht Köln, 7 Ta 115/07

Datum:
12.09.2007
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 Ta 115/07
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2007:0912.7TA115.07.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 3 Ca 8773/06
Schlagworte:
PKH; Abänderung von Amts wegen
Normen:
§§ 120, 124, 127 ZPO
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Das Arbeitsgericht ist - außer in den Fällen des § 120 Abs. 4 und/oder § 124 ZPO - zu einer inhaltlichen Selbstkorrektur seines PKH-Beschlusses von Amts wegen (hier: nachträgliche Ratenzahlungsanordnung) nicht befugt.

 
Tenor:

Auf die sofortige Beschwerde des Klägers hin wird der abändernde PKH-Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 27.03.2007 in der Fassung des Nicht-Abhilfe-Beschlusses vom 05.04.2007 aufgehoben:

Es verbleibt bei der Bewilligung ratenfreier PKH gemäß dem ursprünglichen PKH-Beschluss des Arbeitsgerichts vom 27.02.2007.

 
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