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Landesarbeitsgericht Köln, 7 Sa 673/07

Datum:
29.08.2007
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 Sa 673/07
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2007:0829.7SA673.07.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Bonn, 2 Ca 20/07
Schlagworte:
Urlaubsabgeltung; Überstunden; Erfüllbarkeit des Urlaubsanspruchs; Urlaubsübertragung; Urlaubsabgeltung und krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit; Verfallklausel
Normen:
§§ 7, 9 BUrlG; Artikel 7 Richtlinie 2003/88/EG; §§ 36, 57 KAVO
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

1. Die Regeln des deutschen Urlaubsrechts in der Auslegung durch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Nichterfüllbarkeit des Urlaubsanspruchs aufgrund krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit verstoßen nicht gegen höherrangiges Recht, weder gegen Artikel 7 Abs. 1 noch gegen Artikel 7 Abs. 2 der Richtlinie 2003/88/EG.

2. Die gegen diese Rechtsprechung gerichteten Angriffe (vgl. LAG Düsseldorf vom 2.8.2006, 12 Sa 486/06) verkennen das Wesen des Urlaubsanspruchs, übersehen die bereits im Wesen des Urlaubsanspruchs angelegte Bindung des jeweiligen Urlaubsanspruchs an das Urlaubsjahr, werden dem Grundsatz nicht gerecht, dass der Urlaubsanspruch in einem Freizeitgewährungsanspruch besteht und führen in letzter Konsequenz dazu, dass der Urlaubsanspruch zu einem rein kommerziellen Wirtschaftsgut denaturiert.

 
Tenor:

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 25.04.2007 in Sachen 2 Ca 20/07 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

 
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