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Landesarbeitsgericht Köln, 7 Sa 611/07

Datum:
14.11.2007
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 Sa 611/07
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2007:1114.7SA611.07.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 6 Ca 1740/06
Schlagworte:
vorgezogene Altersrente; vorgezogene Betriebsrente; PSV; Unfallruhegehalt
Normen:
§§ 6, 7 BetrAVG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Ein Arbeitnehmer, der wegen des Bezuges eines Unfallruhegehaltes aus einem vorangegangenem Beamtenverhältnis nicht der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht unterlag, hat gegen den PSV als Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung keinen Anspruch gemäß § 6 BetrAVG auf vorgezogene Leistungen der betrieblichen Altersversorgung, auch wenn sein früherer Arbeitgeber – ohne dass die Versorgungsrichtlinien dies vorgesehen hätten – innerhalb der letzten 23 Monate vor Insolvenzeröffnung solche Leistungen tatsächlich erbracht hatte.

 
Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 08.03.2007 in Sachen

6 Ca 1740/06 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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