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Landesarbeitsgericht Köln, 7 Sa 382/07

Datum:
18.07.2007
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 Sa 382/07
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2007:0718.7SA382.07.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Bonn, 2 Ca 1379/06
Schlagworte:
Bezugnahmeklausel; Formulararbeitsvertrag; Unklarheitenregelung; Lebensalter; Vergütungshöhe
Normen:
§§ 133, 157, 305 c, 611 BGB; BAT
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Zur Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel und zur Anwendung von § 305 c BGB auf eine solche.

 
Tenor:

Auf die Berufung des Beklagten hin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 11.10.2006 wie folgt teilweise abgeändert:

Das Versäumnisurteil vom 23.08.2006 wird teilweise, und zwar mit folgendem Inhalt, aufrechterhalten:

1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.871,29 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.09.2004 abzüglich am 30.11.2003 gezahlter 931,39 € netto zu zahlen.

2. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin weitere 1.924,42 € brutto nebst Zinsen in Höhe von

5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26.04.2006 zu zahlen.

3. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 931,44 € netto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 31.10.2006 zu zahlen.

4. Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, über den Monat April 2006 hinaus bis zu dem zwischenzeitlich eingetretenen Ende des Arbeitsverhältnisses an die Klägerin die jeweilige tarifliche Vergütung nach BAT KR (Anlage 1 b) Gruppe 03, Stufe 4, zu zahlen.

Im Übrigen wird das Versäumnisurteil vom 23.08.2006 hinsichtlich der weitergehenden Verurteilung in Ziffer 1) und 2) aufgehoben und die Klage insoweit abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin 15 %, der Beklagte 85 % zu tragen, mit Ausnahme der Kosten der Säumnis des Beklagten am 23.08.2006, die der Beklagte alleine zu tragen hat.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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