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Landesarbeitsgericht Köln, 7 Sa 1363/06

Datum:
09.05.2007
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 Sa 1363/06
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2007:0509.7SA1363.06.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 7 Ca 10276/05
Schlagworte:
Pflegekraft; behindertengerechter Arbeitsplatz; Aushang
Normen:
§ 611 BGB; § 81 Abs. 2 SGB IX; § 7 Abs. 1 AGG; § 2 Abs 1 Nr. 2 AGG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Stellt der Betreiber eines Krankenhauses einer in ihrer körperlichen Leistungsfähigkeit eingeschränkten Pflegekraft einen speziell auf ihre gesundheitlichen Bedürfnisse zugeschnittenen Arbeitsplatz zusammen, den es in dieser Form im Krankenhaus nur einmal gibt, so stellt es keine Diskriminierung der Pflegekraft dar, wenn der Arbeitgeber zum Zwecke der Koordination der Arbeit mit dem übrigen Personal den genauen Tagesarbeitsablauf dieser Pflegekraft im Dienstzimmer der Station aushängt.

 
Tenor:

Die Berufung der Klägerin gegen das Teil-Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 04.10.2006 in Sachen 7 Ca 10276/05 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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