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Landesarbeitsgericht Köln, 7 Sa 1057/06

Datum:
21.03.2007
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 Sa 1057/06
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2007:0321.7SA1057.06.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Bonn, 3 Ca 324/06
Schlagworte:
Bezugnahmeklausel; Jahressonderzahlung; betriebliche Übung; Vertragsauslegung; Unklarheitenregelung; Formulararbeitsvertrag
Normen:
§§ 133, 157, 305c, 611 BGB
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

1. Zur Reichweite einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel, wonach die Regelungen eines Tarifvertrags in Anbetracht der ausformulierten arbeitsvertraglichen Bestimmungen (nur) „im Übrigen" gelten sollen.

2. Zur Anwendung der Unklarheitenregel des § 305 c Abs. 2 BGB.

3. Leugnet der Arbeitgeber ausdrücklich die Anwendbarkeit eines arbeitsvertraglich in Bezug genommenen Tarifvertrags als Anspruchsgrundlage für eine bestimmte Forderung, so kann sich der Arbeitnehmer widerspruchsfrei für seinen Anspruch alternativ sowohl auf den Tarifvertrag, wie auch auf betriebliche Übung berufen.

 
Tenor:

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 27.04.2006 in Sachen

3 Ca 324/06 wird auf Kosten des Beklagten zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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