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Landesarbeitsgericht Köln, 7 Sa 1024/05

Datum:
24.01.2007
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 Sa 1024/05
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2007:0124.7SA1024.05.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 9 Ca 760/04
Schlagworte:
Annahmeverzug; Busfahrereignung; Diabetiker
Normen:
§ 615 BGB
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

1. Ein insulinpflichtiger Diabetiker ist grundsätzlich nicht geeignet, als Busfahrer im Personenbeförderungsverkehr tätig zu sein.

2. Ausnahmen sind möglich, setzen jedoch außergewöhnliche Umstände voraus, die in einem ausführlichen medizinischen Gutachten im Einzelnen zu beschreiben sind.

 
Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 25.05.2005 in Sachen 9 Ca 760/04 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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