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Landesarbeitsgericht Köln, 6 Sa 278/07

Datum:
28.06.2007
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
6. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 Sa 278/07
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2007:0628.6SA278.07.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Bonn, 5 Ca 2088/06
Schlagworte:
PKW-Gestellungsvereinbarung; wichtiger Grund; Teilkündigung
Normen:
§§ 605, 626 BGB
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Ein Gestellungsvertrag, der die Überlassung eines PKW für Fahrten zur Arbeitsstätte unter Ausschluss jeder Privatnutzung zum Gegenstand hat, kann auch durch Teilkündigung aus wichtigem Grund beendet werden.

 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird das am 29.11.2006 verkündete Urteil des Arbeitsgerichts Bonn – 5 Ca 2088/06 – unter Zurückweisung der Berufung der Beklagten teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

1. Es wird festgestellt, dass die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch die Beklagte vom 13.07.2006, zugegangen am 14.07.2006, rechtsunwirksam ist und dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die fristlose, hilfsweise ordentliche Kündigung nicht aufgelöst worden ist.

2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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