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Landesarbeitsgericht Köln, 6 Sa 1298/06

Datum:
14.06.2007
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
6. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 Sa 1298/06
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2007:0614.6SA1298.06.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Bonn, 3 Ca 3190/05
Schlagworte:
Befristung; wissenschaftliche Hilfskraft; Anschlussverbot
Normen:
§§ 57 a, b HRG, 14 Abs. 2 TzBfG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Das Arbeitsverhältnis eines wissenschaftlichen Mitarbeiters kann im Anschluss an die Befristungshöchstdauer für eine wissenschaftliche Hilfskraft von vier Jahren um weitere zwei Jahre bis zur Höchstdauer von sechs Jahren verlängert werden. Das sog. Anschlussverbot des § 14 Abs. 2 TzBfG gilt nicht für die sachgrundlose Befristung nach dem HRG in der Fassung ab dem 31.12.2004.

 
Tenor:

1. Die Berufung des Klägers und die Anschlussberufung der Beklagten gegen das am 27.07.2006 verkündete Urteil des Arbeitsgerichts Bonn – 3 Ca 3190/05 – werden mit folgender Maßgabe zurückgewiesen:

Es wird festgestellt, dass sich das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis aufgrund der Inanspruchnahme von Elternzeit jedenfalls bis zum 31.10.2007 verlängert.

2. Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger zu ¾ und der Beklagten zu ¼ auferlegt.

3. Die Revision wird zugelassen.

 
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