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Landesarbeitsgericht Köln, 5 Ta 334/07

Datum:
12.12.2007
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
5. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
5 Ta 334/07
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2007:1212.5TA334.07.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 6 Ca 14668/03
Schlagworte:
Kostenfestsetzung - außergebührenrechtlicher Einwand
Normen:
§ 19 Abs. 5 S. 1 BRAGO
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Erhebt ein Rechtsanwalt für einen Arbeitnehmer Klage gegen eine ordentliche Kündigung und gründet er während der Kündigungsfrist ein Konkurrenzunternehmen für den Arbeitnehmer trotz des für diesen noch geltenden Wettbewerbsverbots und erfolgt sodann eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber, so kann der Arbeitnehmer einen Schadensersatzanspruch gegen den Rechtsanwalt haben, mit der er auch gegen den Gebührenanspruch des Rechtsanwalts aus dem Kündigungsschutzprozess aufrechnen kann.

 
Tenor:

1. Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 24. Juli 2007 – 6 Ca 14668/03 – geändert:

Der Kostenfestsetzungsantrag der Antragstellerin wird zurückgewiesen.

2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Antragstellerin zu tragen.

3. Beschwerdewert: EUR 1.963,80

 
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